Rauchmelder
Retten Leben!
Retten Leben!
Sehr geehrte Eigentümer von Wohn- und Mietshäusern!
Aufgrund der Gesetzesänderung des § 47 Abs. 4 der Bauordnung des Landes Sachsen Anhalt sind alle Neu- und Umbauten ab dem 15.03.2006 sowie alle bestehenden Wohnungen bis zum 31.12.2015 mit Rauchmeldern auszustatten.Verantwortlich für die Ausstattung und Kontrolle sowie Wartung sind Sie als Eigentümer!
§ 4 BauO LSA Abs. 4
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht werden und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dez. 2015 damit auszustatten.
Im Bereich der Vermietung von Rauchmeldern bieten wir Ihnen verschiedene Pakete an.
Zum Beispiel unser Sorglos-Paket. Dieses beinhaltet eine fachliche Beratung, Installation, Wartung, Kontrolle, Verwaltung und eventuelle Reparaturen.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben,
sind wir gern persönlich für Sie da.
Schlafende Nasen riechen nichts. Auch Herr Riecher mit seiner magischen Nase hätte sich ohne Rauchmelder vor dem Feuer nicht retten können.
Der erste Kampagnen-Kurzfilm „Unter einer Decke“ erzählt aus dem Leben eines Rauchmelders, der 10 Jahre lang die verschiedenen Lebensphasen einer Familie begleitet.
Quedlinburger Straße 19
D 06467 Hoym
Telefon: +49 (0) 3 47 41 . 78 84 50
Telefax: +49 (0) 3 47 41 . 78 84 51
Mobil: +49 (0) 1 76 . 63 61 57 03
info@schornsteinfegermeister-rotter.de
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